Page 97 - ZUCHT Ausgabe 1
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100 Punkte Agenda
Mitgliedschaft in einem beim Central Prefix Register ein Zuchtstättenname
Zuchtverband reserviert werden, wenn ein solcher gewünscht
wird. Hierbei berät der Zuchtverband. Der
30. Der Stutenbesitzer erhält nur dann Papiere für Gestütsname ist dann international geschützt.
sein gezüchtetes Fohlen, wenn er Mitglied in 47. Es müssen bei dem Central Prefix Register 3
einem Zuchtverband wird. Vorschläge eingereicht werden, das Formular kann
31. Der Stutenbesitzer meldet deshalb seine Stute über die FN-Seite runtergeladen werden beantragt
vor dem Decken beim Zuchtverband an und wird beim Bereich Zucht der FN. Die Gebühren für den
Mitglied bei dem für ihn zuständigen regionalen ZV Schutz des Gestütsnamens sind einmalig fällig.
32. Er meldet dem Zuchtverband die Bedeckung 48. Der gewählte Gestütsname wird beim
seiner Stute durch den entsprechenden Hengst. Zuchtverband bekannt gegeben.
33. Seine Stute wird dann als Zuchtstute bei dem
zuständigen Zuchtverband geführt. Registrieren des Züchters und des
Gestütsnamens im WorldFengur
Zuchtbücher der Zuchtverbände
49. Der gewählte Gestütsname wird beim WorldFengur
34. Alle Stuten werden in Stutbüchern geführt, alle angemeldet über die IPZV-Geschäftsstelle oder
Hengste in Hengstbüchern. über die deutsche Registrarin Kristin Haldorsdottir
35. Die Unterteilung der Bücher wird vorgenommen 50. Der Züchter und die Zuchtstätte werden im
über die Ergebnisse von Leistungsprüfen WorldFengur registriert. Beide Positionen werden
36. Die Bedingungen für die Eintragungen sind registriert und erhalten eine FEIF-ID-Nummer
formuliert in dem Zuchtprogramm, der ZVO 51. Wenn der Züchter keinen Gestütsnamen wählt,
(Zuchtverbandsordnung) wird er beim Eintragen des Fohlens trotzdem eine
37. Die Unterteilungen lauten wie folgt: eigene FEIF-ID als Züchter erhalten.
38. Hengstbuch I und II, Prämienbuch innerhalb des
Hengstbuch I HIT-Datenbank und
39. Stutbuch I und II, Prämienbuch innerhalb des Betriebsnummer
Stutbuch I
40. Der Stutenbesitzer erkundigt sich beim
52. Nach den Vorgaben der EU und der
Viehverkehrsverordnung als deren Umsetzung
Eintragung in ein Stutbuch auf Bundesebene muss jedes in Europa
gehaltene Pferd einen Equidenpass und eine
Zuchtverband nach der Eintragung seiner Stute in eindeutige Identifizierung haben. Als eindeutige
das Zuchtbuch, falls sie noch keine Zuchtprüfung Identifizierung wird in Deutschland der Mikrochip
gemacht hat, die zu einer Eintragung in ein angesehen. Ältere und bereits eindeutig
Leistungsbuch berechtigt. identifizierte Pferde (z.B. durch Brand) müssen
41. Bei Bedarf stellt der Stutenbesitzer noch im Herbst nicht nachgechippt werden. Alle Pferde die seit
seine Stute auf einer Materialprüfung vor, um sie in dem 01.07.2009 einen Equidenpass erhalten
das Stutbuch des Zuchtverbandes eintragen zu lassen müssen jedoch gechippt werden.
42. Er lässt die Stute deshalb sinnvollerweise 53. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen müssen die
entweder vor der Bedeckung oder spätestens im gechippten Pferde in einer deutschlandweiten
Herbst bei einer Materialprüfung nach IPO, besser Datenbank erfasst werden, der HIT-Datenbank
noch auf einer gerittenen Materialprüfung nach 54. Die Einpflege der gechippten Pferde in die HIT-
FIZO oder durch den Zuchtverband auf einer Datenbank erfolgt mittels der Betriebsnummer
Basisprüfung beurteilen. des Pferdehalters, somit muss jeder
43. Bei allen Prüfungen erhält der Züchter Pferdehalter bei seiner jeweils zuständigen
wertvolle Informationen über seine Stute. Die Stelle eine Betriebsnummer beantragen. Nähere
umfassendsten Informationen über das Gebäude, Informationen erhält der Züchter bei seinem
die Gangveranlagung und den Charakter (Spirit) zuständigen Zuchtverband.
seiner Stute erhält er auf einer FIZO-Prüfung.
44. Je nach Prüfungsergebnis wird die Stute Fohlenmeldung
eingetragen in das Stutbuch I oder II
45. Falls der Stutenbesitzer Schwierigkeiten hat einen
Prüfungstermin für seine Stute zu finden, spricht 55. Der Züchter schickt die Fohlenmeldung (Formular
er mit seinem IPZV-Landeszuchtwart und fragt vom Zuchtverband) an seinen Zuchtverband und
nach einem geeigneten Termin. meldet das Fohlen innerhalb von 28 Tagen nach
der Geburt beim Verband an.
Gestütsname 56. Dem Mitteilungsblatt seines Zuchtverbandes kann
der Züchter die Sammeltermine zum Registrieren
der Fohlen entnehmen und sich für einen Termin
46. Rechtzeitig vor der Geburt des 1. Fohlens sollte anmelden.
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